CSOK a tetőtér beépítésére

4. Weitere Voraussetzungen

1. Wie hoch ist die Förderung?


Investitionszuschuss (430)

Einzelmaßnahme

  • 20% Investitionszuschuss
  • max. 10.000 € (bei 50.000 € Investitionskosten)

Effizienzhaus

  • bis zu 40% Investitionszuschuss (abhängig vom Effizienzhausstandard)
  • max. 48.000€ (bei 120.000€ Investitionskosten)

Kredit (151/152)

Einzelmaßnahme (152)

  • max. 50.000 € Kreditbetrag
  • 20% Tilgungszuschuss (max. 10.000 €)
  • 0,75% Sollzins

Effizienzhaus (151)

  • max. 120.000€ Kreditbetrag (abhängig vom Effizienzhausstandard)
  • bis zu 40% Tilgungszuschuss (abhängig vom Effizienzhausstandard)
  • 0,75% Sollzins

2. Wer wird gefördert?


Investitionszuschuss (430)

Eigentümer oder Ersterwerber von:
  • Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften

Kredit (151/152)

  • Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
  • Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

3. Was wird gefördert?


Neue Dachfenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,0 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit unserem Dachfenster-Konfigurator können Sie bequem in wenigen Schritten Ihr neues Dachfenster zusammenstellen sowie Produkt- und Gesamtpreis inkl. Einbau ermitteln.

Mit dem neuen Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:

4. Weitere Voraussetzungen


  • Gesamte Investionskosten für Einzelmaßnahme betragen im Programm 430 mind. 1.500 € (Bagatellgrenze)
  • Das Gebäude muss mindestens 18 Jahre alt sein (Bauantrag vor dem 1.2.2002)
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden. Für den Dachfenstereinbau bzw. -austausch ist folgende Fachunternehmererklärung der KfW zu nutzen.
  • Energieberater verpflichtend
  • Antrag auf Förderung muss vor Bauausführung gestellt werden
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein. Hier unterstützt Sie Ihr Handwerker.

6. Rechenbeispiele


Rechenbeispiel als Investitionszuschuss (Programm 430)

Ihre Investitionssumme:  5.000 € 
Investitionszuschuss der
KfW (20%):

-1.000 €

Ihre tatsächliche
Belastung:
 4.000 €*

 
*zzgl. der Kosten für den Energieberater (diese werden von der KfW ebenfalls mit 50%, bis zu 4.000 € gefördert)

Rechenbeispiel als Kredit-Tilgungszuschuss (Programm 152)

Ihre Kreditsumme:
 5.000 € 
Tilgungszuschuss der
KfW (20%)

-1.000 €

Ihr tatsächlicher
Kreditbetrag:
 4.000 €**

 
**zzgl. Zinskosten (0,75% p.a.) und Kosten für den Energieberater (diese werden von der KfW ebenfalls mit 50 %, bis zu 4.000 € gefördert)

Sie möchten von mindestens 20% Förderung profitieren?

Unser kompetenter Partner RENEWA unterstützt Sie gern:

0800 / 80 11 300

Erreichbar von Mo. - Fr. von 8.30 - 19 Uhr. Der Anruf ist kostenlos aus deutschen Netzen.